Weser-Kurier Jahrgang • Nr. 34 (197) 22. August 2004 Bürgers Bankdaten bald behördenoffen Stuttgart (ap). Die Bankverbindungen der Bundesbürger können schon bald von immer mehr Behörden eingesehen werden. Ein am 1. April 2005 in Kraft tretender Abschnitt des "Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit" sieht vor, dass alle Behörden, die mit "Begriffen des Einkommensteuergesetzes * zu tun haben, über die zuständigen Finanzbehörden ein automatisiertes Kontenabfragesystem benutzen können, berichtete gestern die "Stuttgarter Zeitung". Das automatisierte Kontenabfragesystem war ursprünglich zur Terrorbekämpfung eingerichtet worden. Seither kann die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) prüfen, wer ein Konto, ein Wertpapierdepot oder die Verfügungsberechtigung über eine Bankverbindung hat, wobei gelöschte Konten drei Jahre lang gespeichert werden müssen. Ferner können Ermittler Informationen wie Kontostand, Aktienbestände oder Geldbewegungen anfordern. Vom 1. April 2005 an können laut Gesetz auch Finanzämter über das Bundesamt für Finanzen diese Dateien abrufen. Wenn ein anderes Gesetz an Begriffe des Einkommensteuergesetzes anknüpft, kann auch die dafür zuständige Behörde beantragen, die Dateien abzurufen und weiterzuleiten. Wie die Zeitung unter Berufung auf das Bundesfinanzministerium schreibt, könnten somit die Bundesagentur für Arbeit, Sozialämter oder BAföG-Stellen die Vermögensangaben der Antragsteller flächendeckend prüfen. Wie die Zeitung weiter, berichtet, strebt das Bundesamt für Finanzen einen eigenen Zugang zu den Bankdaten an.