Lieber den Durchsetzer als das Schaf?
Was ist, wenn ich entscheiden muß? Lieber den zu wählen, der sich durchsetzen kann, als denjenigen der eher als Schaf durch die Welt geht?
Spricht man im Allgemeinen über die Qual der Wahl, dann findet so etwas im politischen Rahmen
alle 4 Jahre statt.
Wir müssen dann entscheiden, ob wir über die Gewählten irgendwann meckern oder ob wir
ihre Entscheidungen gutheißen. Nicht alle Entscheidungen sind schlecht, aber manche eben doch.
Wir müssen uns auch fragen, ob wir lieber den Draufgänger, den Machtgewaltigen, den über Leichen gehenden oder den Sanftmütigen wählen sollten.
Der Machtgewaltige kann sich besser durchsetzen, der Sanftmütige kann das weniger.
Dem Durchsetzungsfreudigen traut man eher die Erreichung der eigenen Ziele zu.
Gegendarstellung / Waffe ja oder nein? |
Bremen (eB). Die OG ist verpflichtet Gegendarstellungen zu veröffentlichen. Hier nun folgende Gegendarstellung:
Es wurde behauptet, das Friedensfreunde und friedliebenden Menschen bei einem Angriff von Grippeviren auf ihren Körper auf den Einsatz von biologischen Kampfstoffen in Form von Antibiotika oder auch Schmerzmitteln verzichten.
Gegendarstellung
Dem ist nicht so! Menschen, deren Körper durch feindliche und nach dem Leben trachtende Viren der Form Grippe oder ähnlicher, überfallen werden, werden nach der Charta der Vereinten Kranken ohne detaillierter, weiterer Rücksprache mit geeigneten Fachleuten, auf Anraten eines Arztes mit allen biologischen Mitteln bekämpft, sofern sie dafür freigegeben wurden.
Grippeviren sind ohne Ansehen der Zusammensetzung, religiöser Ansätze, Zweckbetrachtung oder logisch - ethischer Schöpfungsbetrachtungen unwiderruflich zu vernichten. Grippeviren gehören zu einer Gruppe der schädlichen Lebewesen, deren Vernichtung zum Grundprinzip menschlicher Lebensführung gehören.
Widersprüchliche Aussagen, dem Sinne nach geeignete Interpretationen, die diesen Text zu einem Fauxpass machen sind gewollt und geeignet, weitere Diskussionen zu entfachen.
Quelle: Trebron Ekaas, Bremen v.21.03.2003
|
Quelle |
Datum |
Copyright |
TE |
15.05.1999 |
ohne |
zum Beginn
Inhaltsverzeichnis
|