Teure Schlamperei
Wenn es denn nun nicht wie im Märchen klingt, dann ist es wahr... unglaublich!!!
Von unserem Korrespondenten Ralf Müller
FREITAG, 26. OKTOBER 2007 · NR. 251 Weser-Kurier
MüNCHEN. 15000 Euro zuzüglich Anwalts- und
Gerichtsgebühren kosten den Steuerzahler mehrere Amtspflichtsverletzungen, die sich Bedienstete des Finanzamts München II gegenüber einer Imbissbudenbetreiberin erlaubten.
Sie hatten der Geschäftsfrau einen Umsatzsteuerbescheid über 2,13 Milliarden Euro geschickt.
Korrekt wäre eine Summe von 108,82 Euro gewesen.
Die Finanzbeamten versäumten überdies, ihren Fehler unverzüglich zu korrigieren.
Der Steuerberater der Imbissbudenbesitzerin griff ein und stellte der Frau anschließend eine Gebührenrechnung in Höhe von
2,516 Millionen Euro.
Die trat daraufhin einen Schadensersatzanspruch gegen den Freistaat in dieser Höhe an zwei Rechtsanwälte ab, die von der Gesamtsumme knapp 600000 Euro per Klage zum Landgericht München I geltend gemacht hatten.
Gestern einigten sich die Anwälte und der beklagte Freistaat Bayern darauf, dass der Fiskus 15000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung überweist sowie die Kosten des Verfahrens übernimmt. Auch das
bayerische Finanzministerium hatte in dem Fall „offensichtliche Fehler“ eingeräumt.